Meine Einkünfte und Ausgaben
Ich verpflichte mich, während meiner Mandatszeit jährlich die Steuermittel,
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die für meine Abgeordnetentätigkeit zur Verfügung stehen, offenzulegen.
Diäten:
Die Entschädigung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, auch Diäten genannt, belaufen sich aktuell auf 10.591,70 EUR (Stand: 1. Juli 2023).
Wir Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen, versteuern unser Einkommen wie jede*r andere auch und zahlen Beiträge zur Krankenversicherung.
Die Diäten werden jährliche angepasst und die Grundlage hierfür ist die Entwicklung des Nominallohnindexes, der vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird.
Das Ziel ist es, Abgeordneten eine angemessene und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung zu leisten. So ist es in Artikel 48, Absatz 3 des Grundgesetzes geregelt.
Alles darüber hinaus wird vom Abgeordnetengesetz geregelt.
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat:
Keine
Spenden und Sonstige Zuwendungen für die Politische Tätigkeit:
- Global Public Policy Institute, Berlin: Übernahme der Reisekosten, 2023, 13.552,28€
- Ministère des Armées, Paris: Übernahme Reisekosten, 2023, 4.539,92€
- Global Public Policy Institute, Indien: Übernahme der Reisekosten, 2024, 12.270,00 €
Aufwandspauschale und Büroausstattung:
Zur Entschädigung kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der so genannten Amtsausstattung hinzu. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 5.051,54 Euro monatlich. Davon bestreite ich alle Ausgaben, die zur Ausübung meines Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial im Wahlkreis sowie Kosten der Wahlkreisbetreuung (Stand: Januar 2024).
Mitarbeiter*innen Pauschale:
Für meine Mitarbeiter stehen mir und jedem anderen Bundestagsmitglied pro Monat eine Pauschale von derzeit 25.874 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhält der Abgeordnete allerdings nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung zahlt die von ihm eingestellten Mitarbeiter direkt. (Stand: März 2024)
Altersentschädigung:
Die Altersentschädigung ist Bestandteil der Entschädigung, die den Abgeordneten nach dem Grundgesetz zusteht. Sie soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern.
Die Altersentschädigung schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt.
Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist das 67. Lebensjahr.