5. Juni 2024

Bundesregierung verabschiedet Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zu den Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) erklären Leon Eckert, Berichterstatter für Gesamtverteidigung und Mitglied des Innenausschusses, und Sara Nanni, Sprecherin für Sicherheitspolitik:

„Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung heute endlich die Neufassung der Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung verabschiedet hat. Die Novellierung ist ein entscheidender Beitrag zur Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit und stärkt Deutschlands Rolle als logistische Drehscheibe der NATO.

Die Überarbeitung der zuletzt 1989 angepassten Rahmenrichtlinien ist längst überfällig. Durch den russischen Überfall auf die gesamte Ukraine und die neue Bedrohungslage in Europa ist es dringend notwendig, das Zusammenwirken ziviler und militärischer Verteidigung zu prüfen und zu stärken. Eine Gesamtverteidigung mit klaren rechtlichen Vorgaben, Zuständigkeiten und guter Koordination zwischen beteiligten Behörden und Organisationen muss das Ziel sein.  Sowohl die militärische als auch die zivile Seite der Gesamtverteidigung müssen im Verteidigungsfall durch enge Verzahnung und strategische Planung unmittelbar zusammenwirken. Die Novellierung der Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung ist somit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem verteidigungsfähigeren Bündnispartner Deutschland.

Das BMI muss jedoch künftig noch stärker das Tempo bei der zivilen Verteidigung aufnehmen, welches das BMVg bei der Umsetzung der Zeitenwende im militärischen Bereich vorgibt. Die Verabschiedung der Rahmenrichtlinien muss der Startschuss sein, die darunter liegenden Gesetze, Verordnungen und Konzepte umfassend an die heutige Sicherheitslage anzupassen. Insbesondere die Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze müssen jetzt auf den neusten Stand gebracht werden.“

Hintergrund:

Die militärische und zivile Verteidigung sind organisatorisch eigenständig, stehen jedoch als Gesamtverteidigung in einem unauflösbaren Zusammenhang. Die konzeptionellen Vorgaben für die Gesamtverteidigung Deutschlands bilden als übergeordnetes Dachdokument die Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung, deren letzte Fassung aus dem Jahre 1989 stammt.